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von Dr. Kerstin Gernig, Bertramstr. 125, 13467 Berlin (Business Coach),

Haus der ungewöhnlichen UnternehmerInnen, im Folgenden „Veranstalterin“.

Die TeilnehmerInnen bzw. Kundinnen und Kunden bzw. Coachees heißen im Folgenden geschlechtsneutral „Klient“.

1.       Präambel: Allgemeines zu Coaching / Beratung

Die Veranstalterin erbringt eine Dienstleistung, das heißt, die Klienten werden gecoacht, beraten, angeleitet etc. Ein konkreter Erfolg ist nicht von der Veranstalterin geschuldet.

Die Dienstleistung ist auf die berufliche Rolle und Entwicklung der Klienten fokussiert. Die Veranstalterin erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der von den Klienten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei den Klienten. Der Grundsatz des Coachings ist, dass Klienten selbstverantwortlich handeln und selbst entscheiden, inwieweit sie Empfehlungen annehmen und umsetzen. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung der Klienten vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Die Verantwortlichkeit und die Umsetzung liegen allein beim Klienten. Die eingesetzten Methoden und Techniken werden den Klienten während der Zusammenarbeit erläutert.

Coaching und berufliche Beratung sind keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und können und sollen diese nicht ersetzen. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

Die Veranstalterin wählt die Klienten in einem Auswahlverfahren sorgsam aus. Coaching und Beratung sind insoweit mit einer Bestellpraxis vergleichbar, wo Termine vereinbart werden. Die Veranstalterin nimmt keine spontane „Laufkundschaft“ für Coachingtermine an.

2.         Kostenfreies Vorgespräch / Erfolgsstrategie-Check

2.1       Anmeldung zum Vorgespräch / Erfolgsstrategie-Check

Coaching ist ein persönlicher und individueller Prozess. Voraussetzung für einen späteren Vertragsschluss ist daher ein kostenfreies Vorgespräch / Erfolgsstrategie-Check. Im Vorgespräch wird geklärt, ob das 52 Wochen Coaching Power Programm für den Interessenten passend ist und es werden Themen und Ziele besprochen. Das Vorgespräch / Erfolgsstrategie-Check findet telefonisch, online oder live statt.

Für die Vereinbarung eines solchen Vorgesprächs / Erfolgsstrategie-Checks stellt die Veranstalterin auf ihrer Webpräsenz ein Buchungsformular in Form eines Online-Termin-Kalenders zur Verfügung. Bereitgestellte Formulare sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch Anklicken von entsprechenden Buttons mit den Aufschriften „Termin vereinbaren“, „kostenloses Vorgespräch vereinbaren“ „jetzt bewerben mit einem kostenfreien Erfolgsstrategie-Check“ o.ä. wird der Anmeldevorgang abgeschlossen und gesendet. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen.

Nach Eingang der elektronischen Anmeldung erhält der Klient automatisch eine E-Mail, die die Anmeldung dokumentiert und mit der der Klient seine Kontaktdaten, insbesondere die E-Mailadresse, bestätigen soll. Ein Vertrag kommt mit diesen (wechselseitigen) Bestätigungen des Zugangs bzw. der Richtigkeit der Daten nicht zu Stande.

Nach dem Gespräch erfolgt eine Protokollübermittlung mit den besprochenen Inhalten als PDF per E-Mail. Damit kommt noch kein Vertrag zustande und diese Protokollübermittlung stellt auch noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

Beide Parteien können nach dem Erstgespräch entscheiden, ob eine Teilnahme an dem Programm in Betracht kommt.

Entscheidet sich die Veranstalterin, den Klienten nicht in das Programm aufzunehmen, bleibt es bei dem übermittelten Protokoll des Vorgesprächs / Erfolgsstrategie-Checks.

2.2       Unternehmereigenschaft

Das 52 Wochen Coaching Power Programm richtet sich grundsätzlich an Selbständige / Unternehmer, nicht an Privatpersonen. In diesem Vorgespräch soll der Klient auch seine Unternehmereigenschaft darlegen. In Betracht kommt beispielsweise eine Gewerberegisteranmeldung.

2.3       E-Mail-Korrespondenz

Es wird die von dem Klienten angegebene E-Mailadresse verwendet. Änderungen der E-Mailadresse hat der Klient zur reibungslosen Kommunikation zeitnah der Veranstalterin mitzuteilen.

3.         Platzvergabe bei begrenzter Teilnehmerzahl

In der Regel ist aus Kapazitätsgründen die Teilnehmerzahl für das 52 Wochen Coaching Power Programm begrenzt.  Die persönlichen Gespräche und die Platzvergabe bei begrenzter Teilnehmerzahl erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Veranstalterin.  Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn noch Plätze frei sind.

4.         Vorgespräch / Erfolgsstrategie-Check

Ein verbindlicher Vertragsschluss ist nur möglich, nachdem ein Vorgespräch / Erfolgsstrategie-Check (siehe Ziffer 2. dieser AGB) stattgefunden hat.

5.         Vertragsschluss

5.1       Angebot: Link zu Landingpage 

Entscheidet sich die Veranstalterin, den Klienten in das Programm aufzunehmen, sendet die Veranstalterin dem Klienten eine E-Mail mit einem Link zu einer Landingpage.

Wird der Link angeklickt, findet der Klient auf der Landingpage die Inhalte des 52 Wochen Coaching Power Programms, Konditionen, insbesondere den Preis, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformationen.

5.2        Annahme des Angebots durch den Klienten durch Button auf der Landingpage

Auf der Landingpage findet sich ein Button „jetzt kaufen“.

Durch Klicken dieses Buttons nimmt der Klient das Angebot an und es kommt ein Vertrag zustande.

Das Klicken dieses Buttons ist erst möglich, nachdem der Klient bestätigt hat, die Konditionen, AGB etc. zur Kenntnis genommen zu haben.

5.3       Befristung des Angebots der Veranstalterin auf 2 Wochen

Werden der Link zur Landingpage bzw. der „jetzt kaufen“- Button nicht binnen einer Woche ab Versendung der E-Mail mit dem Link zur Landingpage angeklickt, erhält der Klient einmalig eine Erinnerungs-E-Mail.

Werden der Link zur Landingpage bzw. der „jetzt kaufen“- Button nicht binnen einer weiteren Woche ab Versendung der Erinnerungs-E-Mail angeklickt, sieht die Veranstalterin sich nicht mehr an das Angebot gebunden und es steht ihr frei, den Platz anderweitig zu vergeben, insbesondere bei begrenzter Teilnehmerzahl.  Der Klient hat nach Verstreichen der 2-Wochenfrist keinen Anspruch auf Aufnahme in das Programm.

6.         Vertragsinhalt

Die angebotenen Inhalte sind auf der Landingpage zusammengefasst.

Inhaltliche Änderungen oder Abweichen sind möglich, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (wie beispielsweise Rechtsänderungen) und die Änderungen unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen zumutbar sind.

7.         Vergütung, Rechnung und Fälligkeit 

Die Vergütung richtet sich nach der gesondert zwischen den Parteien getroffenen Absprache wie auf der Landingpage angegeben und der Rechnung.

Nach Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ wird dem Klienten eine Bestätigung nebst einer Rechnung als PDF übermittelt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der Veranstalterin zu überweisen. Andere Zahlungsmittel als Überweisung, wie Kreditkarte sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8.         Rücktrittsrecht der Veranstalterin bei Nichtzahlung trotz Erinnerung 

Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug ein, wird die Veranstalterin dem Klienten per E-Mail eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen.

Nach Ablauf der Nachfrist ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und den Platz neu zu vergeben.

9.         Ausgenommene Kommunikationsmittel 

SMS, Nachrichten per WhatsApp oder Social Media wie Facebook-Messenger sind als Kommunikationsmittel vor und während des 52-Wochen Power Coachings ausdrücklich ausgenommen.

10.       Ort der Leistungserbringung

Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, finden die Coaching-Sitzungen telefonisch oder online statt.

11.       Vertragsdauer

Das 52 Wochen Coaching Power Programm ist auf 52 Wochen angelegt.

Muss ein einzelner Veranstaltungstermin im Rahmen des 52 Wochen Coaching Power Programms abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Dadurch kann sich die Laufzeit des Programms ausnahmsweise auf über 52 Wochen erhöhen, um die Module abzuarbeiten. Das Feedback verschiebt sich entsprechend.

12.       Zugangsdaten / Nichtteilnahme / Nachholung

Eine Aufnahme der Dienstleistung und die Freischaltung zum Teilnahmebereich erfolgen erst dann, wenn der Betrag auf dem Konto der Veranstalterin gutgeschrieben ist. In der Regel erhält der Klient dann umgehend seine Zugangsdaten zum Mitgliederbereich per E-Mail.

Die Themen sollen jeweils in einer Kalenderwoche bearbeitet werden. Nimmt der Klient das vereinbarte Feedback-Coaching nicht wahr, verfällt grundsätzlich der Anspruch auf das Feedback-Coaching, es sei denn die Parteien haben eine individuelle anderslautende Absprache getroffen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der Klient einen Einzeltermin nicht wahrnehmen kann. Eine anteilige Erstattung findet nicht statt.

Ist die Veranstalterin bzw. ein für die Bearbeitung eines bestimmten Themas eingesetzter Dozent verhindert, wird die Veranstalterin dem Klienten dies frühestmöglich mitteilen und einen Ersatztermin anbieten. Kann der Klient den Ersatztermin nicht wahrnehmen, gibt es keinen Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin.

13.       Stornierung durch Veranstalterin vor Beginn der Ausführung des Programms

Die Veranstalterin ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Veranstaltung vor Beginn der Ausführung zu stornieren. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit oder höhere Gewalt.

Eine Stornierung wird den Klienten unverzüglich per E-Mail oder Telefax mitgeteilt.

14.       Außerordentliche Kündigung

14.1    Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit oder höherer Gewalt

Während des laufenden Programms ist eine Kündigung für beide Seiten nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei länger andauernder Krankheit oder höherer Gewalt. Falls das laufende 52 Wochen Coaching Power Programm wegen Krankheit oder höherer Gewalt außerordentlich gekündigt werden sollte, werden geleistete Zahlungen anteilig erstattet.

14.2    Außerordentliche Kündigung wegen Gründen aus der Sphäre des Klienten

Ein wichtiger Grund liegt für die Veranstalterin auch vor, wenn aufgrund des Verhaltens des Klienten eine weitere Zusammenarbeit für die Veranstalterin nicht zumutbar ist. Dies ist etwa der Fall bei unerlaubter Weitergabe des Coaching Materials an Dritte oder sonstigen (Urheber)Rechtsverstößen.

14.3    Form der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist per E-Mail oder Telefax zu übermitteln.

15.       Verschwiegenheitspflicht

Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung (Coaching, Beratung) und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Klienten oder sonstige private und intime Umstände, die im Rahmen des Coachings bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn der Klient hat in eine Weitergabe eingewilligt.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch im Hinblick auf alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die den Klienten von anderen Klienten bekannt werden.

Nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen sind Informationen, die

•           bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,

•           bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind.

16.       Begleitmaterial und Urheberrecht

Urheberrechtlich geschütztes Begleitmaterial des 52 Wochen Power Coachings darf nicht ohne Einwilligung der Veranstalterin oder des Dozenten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Das Begleitmaterial wird exklusiv den Klienten zur Verfügung gestellt zum eigenen Gebrauch. Weitere Nutzungsrechte werden nicht eingeräumt. Die Unterlagen sind auch nicht für den Beratungseinsatz bestimmt.

Stand: 07.03.2021

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